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Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag richtig nutzen

Erfahre, wie du deine Kapitalerträge bis zur Freibetragsgrenze steuerfrei gestaltest.

6 min Lesedauer Anfänger März 2026
Frau arbeitet an Steuererklärung mit Dokumenten und Taschenrechner

Was ist der Sparerpauschbetrag?

Der Sparerpauschbetrag ist eine Freibetragsgrenze, die es dir ermöglicht, einen Teil deiner Kapitalerträge steuerfrei zu erhalten. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch einen festgelegten Betrag, bevor Abgeltungssteuer fällig wird. 2026 liegt dieser Betrag bei 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für Verheiratete — nicht zu verwechseln mit dem früheren Sparer-Pauschbetrag von 801 bzw. 1.602 Euro.

Das funktioniert so: Wenn deine ETF-Erträge, Zinsen und Dividenden zusammen unter dieser Grenze liegen, zahlst du keine Steuer darauf. Über dieser Grenze werden dann 26,375 Prozent Abgeltungssteuer (inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, falls zutreffend) fällig. Es’s wichtig zu verstehen, dass dieser Betrag automatisch berücksichtigt wird — du musst nichts extra unternehmen, um davon zu profitieren.

Freistellungsauftrag — der Schlüssel zur Steueroptimierung

Ein Freistellungsauftrag ist eine schriftliche Anweisung an deine Bank oder deinen Broker, dass Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags nicht mit Abgeltungssteuer besteuert werden sollen. Das ist der praktische Hebel, den du nutzen kannst. Ohne diesen Auftrag behält dein Broker die Steuern ein, auch wenn du unter der Freibetragsgrenze liegen würdest.

Du kannst mehrere Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken erteilen — insgesamt aber maximal im Umfang deines Sparerpauschbetrags. Wenn du zum Beispiel 1.000 Euro Freibetrag hast, könntest du 600 Euro bei Bank A und 400 Euro bei Bank B eintragen. Die Banken werden dann diese Beträge koordinieren. Das ist besonders praktisch, wenn du Konten bei mehreren Brokern hast.

Schreibtisch mit Formularen, Stift und Laptop für Freistellungsauftrag

So stellst du einen Freistellungsauftrag richtig auf

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Persönliche Daten sammeln

Zunächst brauchst du deine Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID). Diese findest du auf deinem Einkommensteuerbescheid oder kannst sie beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen. Außerdem benötigst du deine Identifikationsnummer des Partners, falls ihr verheiratet seid.

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Den richtigen Betrag festlegen

Überlege, wie viele Konten du bei verschiedenen Banken hast. Teile dein Limit von 1.000 Euro (oder 2.000 Euro verheiratet) entsprechend auf. Wenn du nur einen Broker nutzt, trägst du einfach den kompletten Betrag dort ein.

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Formular ausfüllen und einreichen

Die meisten Online-Broker bieten einen digitalen Freistellungsauftrag im Kundenportal an — einfach ausfüllen, absenden, fertig. Bei traditionellen Banken musst du möglicherweise ein Papierformular unterschreiben. Das funktioniert auch komplett online bei vielen Instituten.

Notebook mit Berechnungen und Stift auf Holztisch

Ein praktisches Beispiel

Stell dir vor, dein ETF-Sparplan wirft dir dieses Jahr 850 Euro an Erträgen ab. Mit deinem Freistellungsauftrag von 1.000 Euro zahlst du darauf keine Steuer — die gesamten 850 Euro bleiben dir. Das ist der Vorteil.

Im nächsten Jahr sind es aber 1.200 Euro Erträge. Jetzt werden nur die 1.000 Euro freigestellt, die restlichen 200 Euro unterliegen der Abgeltungssteuer. Du zahlst also auf 200 Euro etwa 53 Euro Steuer (26,375 Prozent). Ohne Freistellungsauftrag hätte das Finanzamt bereits die kompletten 1.200 Euro versteuert.

Wichtige Details und häufige Fehler

Übersteuerung vermeiden

Die Gesamtsumme aller deiner Freistellungsaufträge darf 1.000 Euro nicht übersteigen (2.000 Euro verheiratet). Wenn du mehrere Banken überschießt, wird das Finanzamt das bemerken und die Aufträge reduzieren.

Regelmäßig überprüfen

Wenn sich deine Lebenssituation ändert — Hochzeit, Trennung, neue Konten — solltest du deine Freistellungsaufträge anpassen. Das ist nicht schwierig, kann aber sparen helfen.

Gültigkeit beachten

Freistellungsaufträge gelten grundsätzlich unbegrenzt, bis du sie widerrufst oder das Institut die Kundenbeziehung beendet. Bei Kontoauflösung verfällt der Auftrag automatisch.

Kirchensteuer beachten

Wenn du kirchensteuerpflichtig bist, werden zusätzlich 8–9 Prozent Kirchensteuer auf die Kapitalerträge berechnet. Der Freistellungsauftrag berücksichtigt das automatisch — das ist schon im System eingebaut.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel dient zu Informationszwecken und stellt keine Steuerberatung dar. Die Regelungen zum Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag können sich ändern. Für deine spezifische Situation solltest du einen Steuerberater oder deine Bank konsultieren. Die hier genannten Beträge und Prozentsätze sind aktuell für 2026, können aber variieren.

Das Wichtigste zum Mitnehmen

Der Sparerpauschbetrag und der Freistellungsauftrag sind deine beiden Werkzeuge, um Kapitalerträge intelligent zu steuern. Mit 1.000 Euro Freibetrag (oder 2.000 Euro verheiratet) kannst du bei einem breiten ETF-Sparplan häufig den größten Teil oder sogar die gesamten Erträge steuerfrei genießen — zumindest in den ersten Jahren. Je größer dein Vermögen wächst und je höher deine Erträge werden, desto wichtiger wird es, diese Grenzen zu kennen und richtig zu nutzen.

Das Gute: Die Einrichtung eines Freistellungsauftrags dauert wenige Minuten und kostet nichts. Es’s einer der wenigen Orte, wo du wirklich ohne großen Aufwand Steuern sparen kannst. Also kümmere dich darum, bevor dein nächster Sparplan die erste Dividende ausschüttet.

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